Gesetzliche Krankenkassen haben bundesweit angekündigt, künftig nicht mehr die in kommunalen Satzungen festgelegten Gebühren vollständig zu übernehmen, sondern stattdessen reduzierte Pauschalbeträge zu zahlen. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig Rechnungen für Rettungsdienstleistungen erhalten, die sie privat begleichen müssen. Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises setzt sich dafür ein, diese Entwicklung zu verhindern und hat bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Man sei gesetzlich dazu verpflichtet, eine flächendeckende Notfallrettung rund um die Uhr sicherzustellen. Die dafür nötigen Vorhaltekosten flössen in die Gebührensatzung ein. Dass die Krankenkassen diese Kosten vollständig übernommen haben, sei über Jahrzehnte üblich gewesen, so Landrat Olaf Schade. Die Kassen argumentieren hingegen, dass die Kosten für Leerfahrten und Einsätze, die nach erfolgter Behandlung keinen Transport erforderten, nicht oder nicht vollständig durch sie zu tragen wären. Außerdem halte man die die Kalkulationen der in den Satzungen geregelten Gebühren für intransparent und nicht nachvollziehbar.
Aus Sicht der Kreisverwaltung seien die angekündigten Pauschalen faktisch eine Leistungskürzung. Nicht nachvollziehbar seien laut Schade die Krankenkassenkritik am Kalkulationssystem sowie die neue Auslegung der Regelungen im Sozialgesetzbuch V. Demnach sähen sich die Krankenkassen nur nach einem erfolgten Transport zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis habe daher bereits Gespräche mit den Krankenkassen gesucht, bislang jedoch ohne Ergebnis. Um dem Thema weiter Nachdruck zu verleihen, habe der Landrat Schreiben an die koordinierende Krankenkasse, an den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie das Bundesministerium für Gesundheit und an die heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht. Darin habe man den Krankenkassen u.a. angeboten, eine Normenkontrollklage gegen die eigene Gebührensatzung einzureichen und so ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Außerdem sei die Erwartung formuliert worden, den Rettungsdienst bis auf Weiteres auf der Grundlage der Gebührensatzung abzurechnen, so der Landrat. Land und Bund seien wiederum aufgefordert worden, zügig gesetzliche Klarstellungen zur sicheren und fairen Finanzierung des Rettungsdienstes vorzunehmen. Hoffnungen setzte man im Kreishaus auch auf eine im September eingebrachte Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg, die darauf abzielt, dass die Kosten für sogenannte Leer- und Fehlfahrten weiterhin von den Krankenkassen übernommen werden.

