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LNA-Berufung in Dachau ist rechtswidrig

20.12.2017, 14:22 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bewerbung einer Klägerin muss erneut geprüft werden


Das Verwaltungsgericht München hat das System zur Berufung von Leitenden Notärzten (LNA) im Landkreis Dachau als intransparent und teilweise „sogar rechtswidrig“ kritisiert. Grund des Verfahrens war die Klage einer Oberärztin vom Helios-Amper-Klinikum in Markt Indersdorf im Landkreis Dachau, die sich um eine solche ehrenamtliche Stelle beworben und Anfang 2016 eine Absage erhalten hatte. Sie hat am heutigen Mittwoch vor Gericht Recht bekommen. Die Bewerbung der Oberärztin muss nun, sollte das Urteil rechtskräftig werden, neu geprüft werden.

In Dachau gibt es insgesamt acht Leitende Notärzte, die sich wochenweise abwechseln und rund um die Uhr einsatzbereit sind. Der zuständige Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck bestellt sie jeweils für fünf Jahre. Im Einsatz erhalten sie eine finanzielle Zuwendung von 120 Euro pro Stunde. In der Vergangenheit habe der Zweckverband immer auf seine altbewährten, erfahrenen Kräfte gesetzt, betonte der Geschäftsführer des Zweckverbands, Bernd Brach, vor Gericht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der Zweckverband habe deshalb immer die amtierenden Leitenden Notärzte gefragt, ob sie nach Ablauf der fünf Jahre das Amt weiter ausüben wollten. Als einer der acht amtierenden LNA sein Amt niedergelegte, wurde sein Posten vakant. Bei der Nachfolge entschied sich der Zweckverband für einen Kollegen der Klägerin, blieb ihr aber eine fundierte Begründung für die Ablehnung schuldig. Die Richterin und Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts forderte, dass der Zweckverband künftig ein transparentes Verfahren „mit objektiv nachvollziehbaren Auswahlkriterien bei der Bestellung der Notärzte anwenden“ müsse. Es sei außerdem nicht zulässig, dass die LNA ihr Amt nach Ablauf der fünf Jahre weiter ausüben dürften, ohne sich neu bewerben zu müssen. (POG)

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