Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre grenzüberschreitende Kooperation in der Luftrettung ausgebaut. Grundlage dafür ist ein neuer Staatsvertrag, der nach Zustimmung beider Landesparlamente und dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 13. Mai in Kraft getreten ist. Ziel ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sowie ein effizienter Intensivtransport in beiden Ländern, insbesondere in den grenznahen Regionen.
Bereits zuvor griff Schleswig-Holstein im südöstlichen Landesteil auf in Hamburg stationierte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber zurück. Diese Einsätze waren bislang jedoch nur auf Grundlage individueller Amtshilfe möglich. Der neue Staatsvertrag schafft nun eine dauerhafte rechtliche Grundlage für eine regelmäßige, flexible und unbürokratische Nutzung der Luftrettungsmittel über die Landesgrenzen hinweg.
Beide Länder können künftig Luftrettungskapazitäten des jeweils anderen bei Bedarf in ihre Bedarfsplanungen einbeziehen. Damit wird nicht nur die schnelle Zuführung ärztlichen Personals erleichtert, sondern auch ein schonender und zügiger Transport von Patientinnen und Patienten ermöglicht. Für grenzüberschreitende Einsätze gilt das Landesrecht des jeweils einsetzenden Bundeslands. Die Disposition erfolgt ausschließlich über das Land, das das Rettungsmittel bereitstellt. Voraussetzung für den Einsatz bleibt eine entsprechende Anfrage bei der zuständigen Leitstelle.
Luftrettung über Ländergrenzen hinweg
14.05.2025, 12:50 Uhr
Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein in Kraft getreten