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Mehr Handlungsspielraum für Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz

19.12.2024, 16:50 Uhr

Foto: P. Köhler

Jährliche Zuschüsse statt Antragstellung


Im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechung der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure in Koblenz kündigte Innenminister Michael Ebling eine Neuerung an. Eine neue Förderrichtlinie, die im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten werde, soll für die Kommunen eine grundlegende Veränderung für den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz bringen. Bürokratische Hürden sollen weiter abgebaut werden. Statt Anträge zu stellen, erhielten die Aufgabenträger stattdessen künftig jährliche pauschale Zuwendungen. Dies trüge dazu bei, das eigenverantwortliche Handeln der Aufgabenträger zu stärken und die Beschaffung von wichtigen Einsatzmitteln oder die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern flexibler und planbarer zu gestalten, so Ebling. Ein weiterer Vorteil liege darin, dass die Aufgabenträger Zuschüsse über bis zu zehn Jahre ansparen könnten, um größere Investitionen zu tätigen, und dass der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert würde. Darüber hinaus steigen die jährlichen Zuschüsse im Bereich des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe auf rund 20 Mio. Euro, hinzu kommen rund 7 Mio. Euro an Zuwendungen für den Katastrophenschutz.

Der Minister ging auch auf den Start des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) zum 1. Januar 2025 ein. Die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen seien erfolgreich geschaffen worden. Das 24/7-besetzte Lagezentrum Bevölkerungsschutz, das als Erstes seiner Art in einem Flächenland gelte, soll eine schnelle und koordinierte Entscheidungsfindung im Krisenfall ermöglichen.

Schließlich wird auch das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) modernisiert. Ziel sei es, die Strukturen und Abläufe im Brand- und Katastrophenschutz weiter zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Kommunalbehörden zu stärken.

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