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Merkblatt zur Überflutungsvorsorge wird überarbeitet

09.02.2022, 10:03 Uhr

Foto: NHC

Abgabe der Stellungnahmen bis 30. April 2022 möglich


Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) fordert zur öffentlichen Beteiligung und Stellungnahme zum Entwurf des DWA-Merkblattes M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ auf. Die Stellungnahmen können noch bis zum 30. April 2022 abgegeben werden. Gegenüber dem Merkblatt M 551 vom Dezember 2010 wurden viele Änderungen vorgenommen, darunter eine Änderung des Titels. Mit dem Begriff „Überflutungsvorsorge“ möchte die DWA verdeutlichen, dass hiermit beide Gefahrenlagen, also Flusshochwasser und Starkregen, behandelt werden.

Des Weiteren wurden die Bewertungen der Überflutungsgefahren im Audit umstrukturiert und Hinweise zu Gestaltungsfreiheiten der Bauordnung aufgrund des geänderten Baurechts neu aufgenommen. Außerdem wurde das Merkblatt an die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen aufgrund der Einführung der Hochwasserschutzgesetzgebung angepasst. Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenlos im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Hier finden Sie eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme.


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