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Neuer Landesrettungsdienstplan für Rheinland-Pfalz

15.02.2008, 09:44 Uhr

Am 1. Februar 2008 ist der neue Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz (LRettDP) in Kraft getreten. Der bis dahin aus dem Jahre 1986 stammende und vielfach geänderte Landesrettungsdienstplan verliert damit seine Gültigkeit. „Im aktuellen Plan sind wichtige Detailfragen des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstes geregelt und auf den neuesten Stand gebracht“, so Innenminister Karl Peter Bruch.

Der Landesrettungsdienstplan enthält organisatorische und planerische Vorgaben des Landes zur Durchführung des Rettungsdienstes. Er legt die für die Durchführung der nach dem Rettungsdienstgesetz vorgegebenen Aufgaben in Form von Leitlinien und Planungszielen fest. Er gliedert sich in sieben Teile, beginnend mit den Grundlagen, den Aufgaben des Rettungsdienstes, die Organisation des Rettungsdienstes, bauliche Fragen, Vorgaben zum Personal – ob ärztlich oder nicht-ärztlich – bis hin zu Fragen der Qualität, der Finanzierung und der Zusammenarbeit.

Der Landesrettungsdienstplan kann als pdf-Datei heruntergeladen (www.ism.rlp.de) oder in Papierform unter der E-Mail-Adresse: Abteilung5@ism.rlp.de bzw. unter der Telefon-Nr. 06131/16-3343 angefordert werden. Den zuständigen Behörden für den Rettungsdienst, den Sanitätsorganisationen und anderen im Rettungsdienst mitwirkenden Einrichtungen wird der Landesrettungsdienstplan in Kürze als Sonderdruck übersandt.

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