Knapp vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal hat der rheinland-pfälzische Landtag ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz verabschiedet. Ziel der Reform ist es, strukturelle Schwächen in der Gefahrenabwehr zu beseitigen und den Katastrophenschutz auf kommunaler wie auch auf Landesebene effektiver aufzustellen.
Zentrale Neuerung des Gesetzes ist die verpflichtende Einführung von Alarm- und Einsatzplänen für Kommunen sowie regelmäßige Katastrophenschutzübungen. Zudem soll in jedem Landkreis ein hauptamtlicher Brand- und Katastrophenschutzinspekteur installiert werden. Die Einführung eines sog. Voralarms soll helfen, Einsatzkräfte frühzeitig zu mobilisieren. Wesentliche Bedeutung kommt künftig dem neuen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz zu. Es übernimmt als oberste Katastrophenschutzbehörde des Landes die Koordination im Ernstfall. Das Lagezentrum des Amtes ist bereits seit Anfang Juni durchgehend besetzt und soll im Krisenfall Lagebilder erstellen sowie den landesweiten Einsatz von Ressourcen koordinieren.
Das neue Gesetz ist Teil der politischen Aufarbeitung der Ahrtalflut von 2021, bei der 135 Menschen ums Leben kamen. Mit der Reform will die Landesregierung Lehren aus der Katastrophe ziehen und die Resilienz gegenüber zukünftigen Krisen stärken.