Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen. Hiermit sollen Strukturen modernisiert, die Leistungsfähigkeit verbessert, Abläufe vereinfacht und die Einsatzbereitschaft in Katastrophenfällen und bei Brandereignissen optimiert werden. Das Gesetz geht in seiner aktuellen Form auf das Jahr 2016 zurück und wurde seither nur in einzelnen Punkten angepasst.
Erstmals soll eine zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz gesetzlich verankert werden. Ebenso soll das Land verpflichtet werden, ein Katastrophenschutzlager vorzuhalten, damit im Ernstfall wichtige Materialien schnell verfügbar sind. Außerdem erstellt das Land einen Landeskatastrophenschutzbedarfsplan sowie einen Rahmenwarnplan. Auch auf kommunaler Ebene gibt es Anpassungen. In Zukunft sollen Beginn und Ende eines Katastrophenfalles ausdrücklich festgestellt werden. Zudem werden Instrumente wie die Katastrophenschutzbedarfsplanung und eine kommunale Warnplanung im Gesetz verankert, um eine gezielte Vorbereitung auf mögliche Schadenslagen vor Ort zu gewährleisten. Auch die interkommunale Kooperation soll gestärkt werden. Für Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister wird eine neue Pflichtfortbildung eingeführt: Innerhalb des ersten Amtsjahres sollen sie sich im Katastrophenschutz schulen lassen, um im Ernstfall sicher entscheiden zu können.
In Bezug auf den Brandschutz soll sich die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren künftig stärker an den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen orientieren, wobei der Brandschutzbedarfsplanung eine zentrale Rolle zukomme. Zugleich sollen die Verfahren für die Kommunen vereinfacht werden. Bisher waren kreisangehörige Gemeinden auf eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung angewiesen, wenn sie in ihrem Brandschutzbedarfsplan kein hauptamtliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung vorgesehen haben. In Zukunft reicht eine Vorlage bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde aus, eine Genehmigung ist nicht mehr notwendig.
Ebenso werden die Vorgaben für Werkfeuerwehren weiterentwickelt und flexibler gestaltet. Künftig sollen Betreiber von Industrieparks stärker eingebunden werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren zu bündeln, um sie insgesamt zu beschleunigen.
Das Gesetz gewährleistet außerdem, dass NRW auch künftig über moderne und leistungsstarke Leitstellen verfügt. Diese sollen mehr digitale Technologien nutzen, um Einsätze effizienter zu steuern. Außerdem wird ermöglicht, dass die kommunalen Aufgabenträger die zentrale Leitstelle für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst gemeinsam betreiben. Schließlich sieht der Entwurf vor, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern.

