Die Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte (AGNN) fordert eine Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte analog zu der des Rettungsfachpersonals, des Personals in den Leitstellen sowie des in der Einsatzleitung Rettungsdienst (LNA/OrgL) tätigen Personals. In einem am 9. November 2021 veröffentlichten Statement fordern sie, dass die Rettungsdienstgesetze der Länder einen konkreten Umfang für jährliche, kontinuierliche Fortbildung verpflichtend vorgeben müssen. Sinnvoll sei ein Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr, wobei die Fortbildung der Leitenden Notärzte separat zu werten sei. Idealerweise sollten die Rettungsdienstträger im Benehmen mit den Landesärztekammern die erforderlichen Pflicht- und optionalen Inhalte sowie ggf. jährlich wechselnde Themenschwerpunkte festlegen. In der Folge sollten die Landesärztekammern bereits bei der Zertifizierung der Veranstaltungen z.B. durch eine „Kategorie N“ festlegen, ob und in welchem Umfang die einzelnen Veranstaltungen für die verpflichtende Notarztfortbildung anrechenbar sind.
Für die Umsetzung dieser Regelung sollte neben den eingesetzten Notärztinnen und Notärzten der jeweilige Dienstherr, also der Durchführende des Rettungsdienstes oder das kooperierende Krankenhaus, über das das notärztliche Personal eingesetzt wird, verantwortlich sein. Die Überwachungsaufgabe käme den Trägern Rettungsdienst und hier den Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst zu.