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Notfallreform vom Bundeskabinett beschlossen

17.07.2024, 15:01 Uhr

Foto: A. Kachel

Reform des Rettungsdienstes soll in einem zweiten Schritt erfolgen


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Damit sollen Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung vermittelt und Notfalleinrichtungen effizienter genutzt werden. In „Akutleitstellen“ sollen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video die Patientinnen und Patienten beraten. In Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern sollen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.

In den Akutleitstellen soll die Behandlungsdringlichkeit der Beschwerden anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilt werden. Hilfesuchende sollen dann in die passende Behandlung vermittelt werden, dies sind während der Sprechstundenzeiten vorranging die vertragsärztlichen Praxen. Die Rufnummern 112 und 116117 sollen auf Initiative der Rettungsleitstellen (Notrufnummer 112) künftig verbindlich zusammenarbeiten und müssen sich digital vernetzen, sodass Patientendaten medienbruchfrei übermittelt werden können. Zudem sollen unter der Rufnummer 116117 für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur medizinischen Erstversorgung zur Verfügung stehen.

Als neue Struktur für Notfälle sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend etabliert werden und rund um die Uhr eine zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein. Im oder an einem Krankenhausstandort sollen sie die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KVen und eine zentrale Einschätzungsstelle vereinigen, die digital miteinander vernetzt sind. Notdienstpraxen in INZ müssen gesetzlich festgelegte Mindestöffnungszeiten einhalten (vor allem abends und am Wochenende). Zusätzlich sollen zu den vertragsärztlichen Sprechstundenzeiten – wenn die Notdienstpraxis nicht geöffnet hat –   niedergelassene Ärztinnen und Ärzte angebunden werden, die als „Kooperationspraxen“ Patientinnen und Patienten ambulant behandeln.

In einem zweiten Schritt erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit aktuell die Inhalte für eine Reform des Rettungsdienstes. Ein wesentlicher Baustein darin ist die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch. Außerdem soll der Rettungsdienst mit den anderen Akteuren der Notfall- und Akutversorgung unter Nutzung der Telematikinfrastruktur digital vernetzt werden. Ein weiteres Ziel sind bundesweit gleichwertige Mindeststandards im Rettungsdienst. Hierfür sollen Prozesse etabliert werden, die die Entwicklung von bundesweit einheitlichen Rahmenvorgaben für die Leistungserbringung der Rettungsdienste unter Einbeziehung aller Akteure und der Länder sicherstellen.

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