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Notfallsanitäter sollen laut DGF nicht innerklinisch eingesetzt werden

11.12.2024, 12:55 Uhr

Foto: R. Rossi

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste


Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat sich gegen den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in der Anästhesie, in Notaufnahmen und auf Intensivstationen ausgesprochen. Auch eine Weiterqualifizierung von NotSan für die innerklinische Tätigkeit sei an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft und aus Sicht der DGF nicht zielführend. Pflegerische Vorbehaltsaufgaben durchzuführen, sei ausschließlich Pflegefachpersonen erlaubt. Lediglich die Durchführung und Dokumentation pflegerischer Interventionen gehöre nicht dazu. NotSan dürften damit zwar delegierte pflegerische Tätigkeiten in den Bereichen Anästhesie, Notaufnahme und Intensivstation durchführen, könnten aber nicht das hochspezialisierte Pflegefachpersonal ersetzen.

Die Formulierungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) würden zeigen, dass der klinische Teil der Ausbildung nicht darauf ausgerichtet sei, eigenverantwortlich in innerklinischen komplexen Versorgungsprozessen tätig zu werden. Der Umfang von lediglich 720 Stunden sei deutlich geringer als bei Pflegefachpersonen. Aufgaben und Arbeitsweisen in der präklinischen und innerklinischen Versorgung würden sich gravierend unterscheiden, so die DGF.

Die Kritik der DGF richtet sich an Einrichtungen, die aufgrund des bestehenden Personalmangels versuchen, ausgebildete NotSan in den klinischen Alltag zu integrieren und sie als Ergänzung, teilweise sogar als Ersatz für Pflegefachpersonen einzusetzen. Auch im Rettungsdienst sei ein messbarer Fachkräftemangel zu verzeichnen und es daher nicht sinnvoll, diesen Bereich personell weiter zu schwächen.

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