Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Übergangslösung für die seit längerem umstrittene Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten im Rettungsdienst erarbeitet (mehr dazu in der nächsten RETTUNGSDIENST). Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach haben dazu die kommunalen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten aller fünf Regierungsbezirke zu Regionalkonferenzen eingeladen. Die Auftaktveranstaltung findet heute in Münster statt.
Kern der Lösung ist ein sogenannter Musterbeschluss, der nach intensiven Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Gesetzlichen Krankenkassen entstanden ist. Demnach sollen Fehlfahrten und Fehleinsätze bis zu einem Anteil von 15% der Gesamtfahrten je Rettungsmittel zu 50% von den Krankenkassen mitfinanziert werden – allerdings nur für das Jahr 2026. Als Fehlfahrt gilt dabei ein Einsatz, bei dem eine Versorgung vor Ort stattfindet, aber kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist, sowie Einsätze, bei denen die Person bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes gestorben ist. In einer begleitenden Qualitätssicherungsphase sollen zudem die Strukturen des nordrhein-westfälischen Rettungswesens überprüft und auf dieses neue Modell vorbereitet werden.

