Das Österreichische Rote Kreuz hat eine Petition zur Modernisierung des Sanitätergesetzes aus dem Jahr 2002 gestartet. Dies sei dringend erforderlich, um den wachsenden Anforderungen durch Demografie, Technik und Strukturwandel gerecht zu werden. Dafür sieht das ÖRK im Kern der Novellierung ein vierstufiges Ausbildungsmodell vor (bestehend aus SanHelf/RettHelf, RettSan, NotSan und Zusatzkompetenzen) mit niederschwelligen Möglichkeiten zum Einstieg und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende sowie die Integration neuer Technologien.
Das ÖRK fordert u.a. die Integration von Telenotärztinnen und Telenotärzten sowie eine Eingliederung der Notfallrettung als Teil des Gesundheitssystems inklusive Systemverantwortung in der Patientensteuerung (z.B. den Verweis auch an den niedergelassenen Bereich). Sanitäterinnen und Sanitäter sollen rechtssicher den passenden Behandlungsweg wählen können und ein Transport in die Klinik nur dann erfolgen, wenn er medizinisch notwendig ist. Der Ausbildungsbeginn soll ab 16 Jahren möglich sein. Ausbildungen und Zusatzkompetenzen sollen weiterhin niederschwellig erwerbbar sein, um einen einfachen Berufs- oder Tätigkeitseinstieg, Perspektiven der Weiterentwicklung und eine ausreichende bundesweite Personalabdeckung zu gewährleisten. Die integrierte Systemarchitektur (Notfallrettung, Sanitätseinsatz, First Responder, Notruf/Disposition) soll erhalten bleiben, um die Aufwuchsfähigkeit und Resilienz des Rettungsdienstes für Großeinsätze und Katastrophen zu wahren.
Zur Petition geht’s hier: wir.roteskreuz.at/petition-sanitaeterinnen-gesetz

