Am morgigen Donnerstag werden das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) sowie die Gewerkschaften HTV (Handel, Transport, Verkehr), HGPD (Hotel, Gastgewerbe, Persönliche Dienste) und GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) den ersten Kollektivvertrag des Roten Kreuzes unterzeichnen. Der Kollektivvertrag ist der erste seiner Art und stellt insbesondere im Bereich des Rettungsdienst und Krankentransport einen Meilenstein dar, da Arbeitsverhältnisse in dieser Branche bisher keiner kollektivvertraglichen Regelung unterlagen. Es ist daher zu erwarten, dass er Vorbild und Beispiel für die gesamte Branche entfalten wird.
Werner Kerschbaum, stellvertretender Generalsekretär des ÖRK, sieht in dem Kollektivvertrag eine „dreifach erfreuliche Geschichte“: Zum einen habe das ÖRK erstmals in seiner Geschichte einen Kollektivvertrag, zum anderen wären die Verhandlungen mit den Gewerkschaften offen und konstruktiv verlaufen, und außerdem sei das Ergebnis für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kostenträger zufrieden stellend verlaufen. Der neue Kollektivvertrag wird am 1. Oktober 2006 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt die Arbeitsverhältnisse von rund 5.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖRK regeln.
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