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Ostprignitz-Ruppin stellt Rettungsdienstfahrten bei Ablehnung in Rechnung

03.12.2024, 16:38 Uhr

Foto: K. von Frieling

Landkreis hat die Gebührensatzung überarbeitet


Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin hat am 28. November 2024 beschlossen, dass im Rettungsdienst und Krankentransport entstandene Fehlfahrten zukünftig in Rechnung gestellt werden (Beschlussvorlage BV2024-0056). In der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin heißt es: „Die Gebühren entstehen (...) für einen durch den Patienten willentlich bestellten, aber trotz entsprechender medizinischer Indikation nicht benutzten Krankentransportwagen oder Rettungswagen mit der Ablehnung des Transportes durch den Patienten.“ Gebührenschuldner ist die transportierte Person oder die Person, „die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert oder die einen Dritten hierzu veranlasst, obwohl sie dabei weiß oder hätte wissen müssen, dass ein rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Missbrauch).“ Laut rbb Antenne Brandenburg entstehen im Kreis Ostprignitz-Ruppin pro Jahr bis zu 3.600 Fehlfahrten der Einsatzfahrzeuge. Sie verursachen Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro.

Der Landkreis hat im Rahmen der Überarbeitung seiner Kosten- und Leistungsrechnung für den Rettungsdienst einige neue Sätze beschlossen. Für den Einsatz eines RTW wurde eine Benutzungsgebühr von 1.000,65 Euro zuzüglich einer Leitstellengebühr von 22,83 Euro festgelegt (vorher 933,50 Euro). Für einen KTW-Einsatz werden 302,25 Euro zuzüglich einer Leitstellengebühr von 18,05 Euro fällig (vorher 456,20 Euro). Ein NEF kostet zukünftig 1.035,99 Euro zuzüglich 9,15 Euro Leitstellengebühr (vorher 871,30 Euro). Das Anhörungsverfahren mit den Verbänden der Krankenkassen läuft derzeit noch. Die Satzung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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