Da die Krankenkassen ab 2026 die Kosten für einen Transport durch den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen nicht mehr in voller Höhe übernehmen wollen, hat der Rat der Stadt Essen am Mittwoch beschlossen, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger die Differenz zukünftig selbst zahlen müssen (Vorlage 1627/2025/3). Gemäß § 14 Abs. 2 RettG NRW ist ein Einvernehmen mit den Krankenkassen bei der Festlegung der Gebührensatzung anzustreben. Die letzten Verhandlungen zwischen Stadt und Krankenkassen seien am 18. August 2025 aber trotz wiederholter Versuche gescheitert.
Die Krankenkassen erkennen die Kostenbestandteile Fehlfahrten und Kostenunterdeckungen aus den vergangenen Jahren nicht mehr an. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte nicht mehr automatisch davon ausgehen können, dass die Kosten für ihren Rettungstransport vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Krankenkassen werden nach Angaben der Stadt Essen Festbeträge festlegen, die für jeden Transport mit dem Rettungsdienst gelten. Alle über die Festbeträge hinausgehenden Kosten müssen dann direkt von den betroffenen Personen getragen werden. Bei einem angenommenen Gebührensatz für eine RTW-Fahrt von 1.020 Euro könnte die Eigenleistung der Bürgerinnen und Bürger rund 267 Euro betragen. Bei einer KTW-Fahrt mit Kosten von 418 Euro beträgt der Eigenanteil voraussichtlich 62 Euro.
Die Verwaltung der Stadt wurde aufgefordert, ein Konzept für Härtefallregelungen zu erarbeiten. Darin sollen begründete (vollständige oder teilweise) Befreiungsmöglichkeiten von der Leistung von Eigenbeteiligungen an Rettungsdienstgebühren in besonderen Ausnahmefällen aufgezeigt werden. Zudem soll die Bevölkerung über die neue Gebührenstruktur, das Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen hinsichtlich möglicher Differenzbeträge sowie zur etwaigen Härtefallregelung informiert werden.
Anders als in anderen Regionen sind die Einsatzzahlen im Essener Rettungsdienst rückläufig (von 166.152 im Jahr 2022 auf 140.941 im Jahr 2024). Die Verwaltung geht für die Jahre 2026/2027 aber von einer Steigerung auf 153.672 aus. Trotz der sinkenden Einsatzzahlen hätten sich aber die Vorhaltekosten im Rettungsdienst deutlich erhöht. Die Gründe dafür seien erhebliche Preissteigerungen am Markt, die gestiegenen Anforderungen an einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst im Sinne der Patientensicherheit sowie der notwendige Aufwuchs an Rettungsmitteln zur Sicherstellung des Rettungsdienstes gemäß des geltenden Bedarfsplans. Dadurch sei es im Jahr 2023 zu einer Kostenunterdeckung in Höhe von etwa über 14 Mio. Euro gekommen.

