Am Freitag ist am Potsdamer Verwaltungsgericht der Eilantrag des DRK-Rettungsdienst in Potsdam-Mittelmarkt gegen die Neuvergabe von Rettungswachen abgewiesen worden. Das Rote Kreuz hatte geklagt, weil sie Doppelbewerbung der Johanniter – einmal als Johanniter-Unfall-Hilfe, einmal als Johanniter-Dienste Berlin-Brandenburg – als Wettbewerbsverstoß sahen. Dieser Betrachtungsweise wollte sich das Gericht nicht anschließen. In einer Pressemitteilung des Gerichtes heißt es dazu: „Es stellte keine Benachteiligung des unterlegenen Unternehmens dar, dass das ausgewählte Unternehmen das Gebot eines weiteren Bieters kannte.“ Und weiter: „In wirtschaftlicher Hinsicht lagen somit lediglich zwei gesonderte Angebote desselben Interessenten vor. Dadurch entstand keine wettbewerbswidrige Situation, insbesondere war keinem Bewerber bekannt, wie das niedrigste Gebot lautete.“
Das Gericht machte auch deutlich, wem es den Bereich Rettungsdienst zuschreibt: verantwortlich sei der Staat. Spezielle Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge kämen nicht zur Anwendung, da der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe sei.
Potsdam-Mittelmark: DRK-Eilantrag abgewiesen
18.08.2008, 09:14 Uhr