
Foto: Bildungsministerin von NRW D. Feller und Vorstandsvorsitzender des GRC Prof. Bernd Böttiger (Foto: M. Hermenau)
Künftig soll die Laienreanimation in NRW flächendeckend und verpflichtend in der Sekundarstufe I verankert werden. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen geleistet werden. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung im Umfang von 90 min erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen sollen dagegen ermutigt werden, Reanimationsunterricht durchzuführen. Damit das Projekt umfassen realisiert werden kann, ist es geplant, dass alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in NRW spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/2027 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Anfang der Woche wurde im Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für das Vorhaben unterschrieben. Mit dieser Unterzeichnung soll ein klares Zeichen gesetzt werden, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken und junge Menschen frühzeitig mit der lebenswichtigen Leitformel „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.
Seit dem Start des Modellprojektes „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ im Jahr 2017 bis heute setzten sich zahlreiche Schulen aktiv dafür ein, Leben zu retten. Auch der Deutsche Rat für Wiederbelebung e.V. (German Resuscitation Council, GRC) war von Anfang an in dieses Projekt eingebunden. Dadurch erhielten viele Lehrkräfte und Schüler z.B. regelmäßige Reanimationstrainings.
Die Unterrichtsmaterialien zur Vorbereitung auf das Reanimationstraining können u.a. auf der Website des GRC heruntergeladen oder bestellt werden. Das Projekt wird aber auch noch durch weitere erfahrene Partner aus dem medizinischen Bereich wie z.B. der ADAC-Stiftung, der Deutschen Herzstiftung oder dem DRK unterstützt.
