Der baden-württembergische DRK-Kreisverband Müllheim hat die Verfahrensanweisungen zu den medizinischen Maßnahmen als Regelkompetenzen, die er vor zwei Jahren für Notfallsanitäter freigegeben hat, mit Schreiben vom 4. September 2019 wieder zurückgezogen. Man sah sich „nach reiflicher Überlegung und intensiven Diskussionen“ leider dazu gezwungen. Der seit Mai im Amt befindliche Ärztliche Leiter Rettungsdienst im Regierungspräsidium Freiburg habe mitgeteilt, dass derzeit Bestrebungen für eine landes- bzw. bundeseinheitliche Lösung laufen würden und daher bereits eingeführte Modelle abgelehnt werden. Ihnen fehle eine klare Rechtsgrundlage, das haftungsrechtliche Risiko für die Verantwortlichen sei zu hoch und die notwendigen Zertifizierungen und Rezertifizierungen könnten durch die Regierungspräsidien derzeit nicht geleistet werden, heißt es zur Begründung.
Der DRK-Kreisverband Müllheim ordnete daher an, dass in allen Fällen, in denen eine medikamentöse Behandlung notwendig ist, wieder ein Notarzt angefordert werden muss (u.a. Adrenalin, Midazolam, Metamizol, Glucose, Salbutamol). Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz „können und sollen selbstverständlich weiterhin durchgeführt werden.“ Dies erfolge „nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem eigenen Ausbildungsstand und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.“ Der Kreisverband bedauere diesen Schritt außerordentlich, da man in den vergangenen zwei Jahren durchweg positive Erfahrungen mit dem Modell gemacht habe. Man werde sich weiterhin für eine überregionale tragfähige Lösung einsetzen, die „der anspruchsvollen Ausbildung und dem professionellen Anspruch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht wird.“