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Rettungsdienst zwischen Brandenburg und Polen rechtlich geregelt

30.08.2021, 13:01 Uhr

Foto: R. Rajtar/Archiv

Weitere Kooperationsvereinbarung wurde unterzeichnet


Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mitteilt, wurde heute in Anwesenheit von Staatssekretär Michael Ranft in Gorzów Wielopolski in feierlichem Rahmen eine Kooperationsvereinbarung für den grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit der Republik Polen unterzeichnet. Die Vereinbarung sei laut Ranft gelebte Nachbarschaftshilfe und auch ein wichtiger Schritt für den Verflechtungsraum Oder und Neiße, wodurch der Transport von Notfallpatienten durch den bodengebundenen Rettungsdienst zwischen Brandenburg und Polen rechtlich geregelt wird. Damit erhalten Rettungsdienste in Deutschland und Polen die gleichen Sonder- und Wegerechte im Nachbarland. Weiterhin wurden auch Haftungsfragen geklärt.

Der grenzüberschreitende Rettungsdienst soll damit deutlich vereinfacht werden, da bislang Notfallpatienten im jeweiligen Nachbarland erstversorgt werden konnten, dann aber bei einem Transport über die Grenze an den Übergängen dem zuständigen Rettungsdienst übergeben werden mussten, da unterschiedliche Rechtslagen bestanden. Das Kooperationsabkommen erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zur Umsetzung des Rahmenabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen dem Wojewoden der Wojewodschaft Lebuser Land und den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Spree-Neiße, wobei die Kommunen in Brandenburg als Träger des Rettungsdienstes fungieren. Bereits im September 2020 wurde die erste Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Woiwodschaft Westpommern unterzeichnet. Weitere Abkommen mit brandenburgischen und sächsischen Partnern folgen. (Scholl)

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