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Rettungsdienstreform soll beschleunigt und vereinheitlicht werden

26.09.2025, 15:01 Uhr

Foto: R. Schnelle

Brandenburg bringt Entschließungsantrag in den Bundesrat ein


Das Land Brandenburg hat heute den Entschließungsantrag „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ in den Bundesrat eingebracht. Darin sind drei zentrale Forderungen an die Bundesregierung enthalten:

  • zügige Verabschiedung des geplanten Bundesgesetzes zur Reform der Notfallversorgung, damit es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann
  • bundesgesetzliche abschließende Regelung für sogenannte Fehlfahrten im Rettungsdienst
  • Anerkennung und Finanzierung der Versorgung vor Ort, des Transports per RTW in ambulante Versorgungsstrukturen sowie der telemedizinischen Versorgung als Leistungen des Rettungsdienstes.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde bereits festgelegt, dass die Notfallversorgung einschließlich der Regelungen zum Rettungsdienst reformiert werden muss. Ein vom Bundesgesundheitsministerium bislang bekannter Entwurf zum Gesetz der Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, sieht vor, dass Einsätze auch ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können. Dies müsse nach Ansicht der Landesregierung Brandenburgs beschleunigt werden. Dafür benötige man eine bundesgesetzliche Regelung im SGB V. Patientinnen und Patienten, die im Notfall den Rettungsdienst rufen, sollten nicht mit Gebühren belastet werden. Es bedürfe eines modernen und sektorenübergreifenden Notfallversorgungssystems, das den Bedarf einer geeigneten medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stelle, eine gezielte Patientensteuerung umfasse und gleichermaßen die Finanzierung der Leistungen der Rettungsdienstträger hinreichend sicherstelle. Zudem benötige es eine telemedizinische Versorgung als anerkannte Leistung des Rettungsdienstes sowie eine digitale Vernetzung der Akteure der Akut- und Notfallversorgung.

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