Im Bundestag soll am morgigen Donnerstag um 13.30 Uhr ein Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ beraten werden, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde (Drucksache 21/2214). Ziel des Entwurfs ist es, die Vernetzung der Versorgungsbereiche zu verbessern, Hilfesuchende gezielter in die richtige Versorgungsebene zu steuern und gleichzeitig die Qualität der medizinischen Behandlung sicherzustellen. Notaufnahmen und Rettungsdienste sollen durch eine Akutfallvermittlung, die künftig von der sogenannten Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen wird, und ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen sowie die medienbruchfreie digitale Fallübergabe wesentlich entlastet werden. Parallel dazu soll die notdienstliche Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie werden verpflichtet, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten.
Für die Etablierung Integrierter Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen sollen zugelassene Krankenhäuser und die KVen verbindlich zusammen, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet sein soll. Diese Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. In den Integrierten Notfallzentren soll mindestens telemedizinisch ein psychiatrisches, psychosomatisches oder psychotherapeutisches Konsil sichergestellt werden. Flächendeckend sollen auch spezialisierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet oder durch telemedizinische Unterstützung ergänzt werden.
Die rettungsdienstliche Notfallbehandlung soll als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung differenzierter geregelt und damit die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt werden. Dadurch sollen Finanzierungsfehlanreize beseitigt, vermeidbare Transporte und insbesondere medizinisch nicht sinnvolle stationäre Krankenhausaufenthalte deutlich reduziert werden.
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass auch Empfehlungen zur medizinischen Versorgung vor Ort und während des Transports vorgesehen sind, insbesondere Vorgaben zur Umsetzung der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter nach § 2a NotSanG. Auch seien einige neue Handlungsfelder für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter denkbar, z.B. in der speziellen ambulanten Notfallversorgung, im Sinne der Durchführung eigenständiger Maßnahmen und im Rahmen des „Ärztlichen Bereitschaftsdienstes“ der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dafür müsste die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach zehn Jahren auf die aktuellen Rahmenbedingungen aktualisiert und im Sinne moderner pädagogischer Konzepte angepasst werden.
Die morgige Sitzung wird auf der Seite des Bundestages live übertragen. Die Debatte soll eine Stunde dauern. Anschließend wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

