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Risiken bei der Anwendung von „Patientenschutzdecken“

03.08.2004, 16:50 Uhr

Foto: BilderBox

Nach mehreren Todesfällen, die nachweislich auf den Gebrauch so genannter „Patientenschutzdecken“ (auch „Bettschürzen“ oder „Patienten-/Kranken-Schutzdecken“) zurückzuführen sind, warnt das Hessische Sozialministerium vor den Gefahren bei der Anwendung. Diese sieht folgendermaßen aus: Eine Art Laken wird so über die zu pflegende Person gelegt, dass nur der Kopf durch eine Öffnung in der Decke herausschauen kann. Anschließend wird es hinter dem Rücken kreuzweise verknotet und mit Schnüren über die gesamte Bettanlage seitlich mehrfach am Bett befestigt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellte in seiner Bewertung fest, dass es nicht jeder Person möglich ist, die Decke selbstständig und gefahrlos abzustreifen, wenn bspw. ihr geistiger und körperlicher Zustand dies nicht zulässt. So kam es bereits zu Todesfällen durch Strangulation und Ersticken an Erbrochenem. Das BfArM empfiehlt daher den Rückruf der im Verkehr befindlichen Decken und hält die weitere Anwendung für nicht vertretbar. Da eine weitere Verwendung trotzdem durchaus noch möglich ist (bspw. in Altenpflegeheimen, geriatrischen Kliniken und Krankenhäusern sowie auch im Privatbereich), ermitteln die für den Vollzug des Medizinprodukterechts in Hessen zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den Regierungspräsidien den Verbleib der Decken im Handel und ziehen sie aus dem Verkehr.

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