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Rostock weist Kritik an Auswahlverfahren zurück

22.01.2025, 10:11 Uhr

Rettungswagen BF Rostock (Foto: Podszun)

Transparente und diskriminierungsfreie Entscheidung


Anlässlich der medialen Berichterstattung zum Ergebnis der Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen in Rostock ab Mitte 2025 hat die Stadt die Kritik an der Auswahlentscheidung zurückgewiesen. Für die Auswahl habe die Stadtverwaltung transparente und diskriminierungsfreie Regeln aufgestellt, die vorrangig die Qualität und die Leistungsfähigkeit berücksichtigten sowie auch die Bereitschaft, am Katastrophenschutz mitzuwirken. Dazu seien Konzepte einzureichen gewesen, die fachlich bewertet worden seien. Nachranging seien aber auch die Angebotspreise berücksichtigt worden, denn die Kosten des Rettungsdienstes beliefen sich auf mehrere Millionen Euro jährlich. Und auch wenn die Stadtkasse die Kosten letztlich von den Krankenkassen erstattet bekomme, sei die Stadt als Träger des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung im Auge zu behalten.

Es seien fünf Teilaufträge („Lose“) vergeben worden, jeweils für Teilbereiche der Stadt. Neben den Johannitern hätten zwei gemeinnützige Unternehmen den Zuschlag erteilt bekommen, da deren inhaltliche Konzepte und Preise überzeugender gewesen seien.

Die Konzepte und Erfahrungen der drei ausgewählten neuen Rettungsdienstleister sollen sicherstellen, dass auch weiterhin alle Qualitätskriterien des Rettungsdienstes eingehalten würden. Laut dem zuständigen Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung Dr. Chris von Wrycz Rekowski gebe es keine Veränderungen an der Struktur des Rostocker Rettungsdienstes mit seinen Wachen und Fahrzeugen. Die Einhaltung der Qualität sei in den neuen Verträgen festgeschrieben und werde überwacht. Da die drei neuen Rettungsdienstleister ebenso Fachpersonal benötigten und da auch sie tarifgebunden seien, rege die die Stadt an, dass sich über die Übernahme von Personal verständigt werde.

Dass das Verfahren durch einen Bieter überprüft werde, sei sein gutes Recht. Die Stadtverwaltung habe sich während des Auswahlverfahrens fachjuristisch extern beraten lassen und hoffe auf eine zügige gerichtliche Entscheidung, um einen reibungslosen Neustart zum 1. Juli 2025 sicherstellen zu können.

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