Im Land Brandenburg wird es für Bürgerinnen und Bürger auch künftig keine Gebührenbescheide geben, wenn sie den Notruf 112 wählen. Darauf haben sich der Landkreistag und die gesetzlichen Krankenkassen am Montag in Potsdam verständigt. Die Vereinbarung wurde unter der Moderation von Gesundheitsministerin Britta Müller getroffen und beendet einen langen Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes.
Ab dem 1. Juli 2025 entfallen in den betroffenen Landkreisen Barnim, Märkisch-Oberland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Teltow-Fläming die sog. Festbeträge, auf die die Krankenkassen die Kostenübernahme zwischenzeitlich begrenzt hatte. Grundlage der Verständigung ist eine neue, gemeinsam entwickelte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die sich an sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung orientiert. Offene juristische Fragen, insbesondere zu Kostenpositionen wie Leer- und Fehleinsätzen, sollen mit dem Ausgang eines laufenden Normenkontrollverfahrens vor dem OVG Berlin-Brandenburg geklärt werden.
Nach dem langjährigen Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes hatten die Krankenkassen die bisherige Vereinbarung zur KLR zum 31. März 2024 gekündigt. In der Folge wurde unter Mitwirkung von Landkreisen und kreisfreien Städten, unterstützt durch einen externen Berater und in enger Abstimmung mit den Kostenträgern, eine neue Kalkulationsgrundlage erarbeitet. Nach juristischer Prüfung wurde diese im Juni 2024 abgeschlossen, allerdings nicht von allen Landkreisen genutzt.
RTW-Fahrten für Patienten weiterhin gebührenfrei
01.07.2025, 13:39 Uhr
Einigung auf neue Kosten- und Leistungsrechnung in Brandenburg