Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde heute der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RettDG LSA) verabschiedet. Damit wird u.a. festgeschrieben, dass nach Modellprojekten im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis Gemeindenotfallsanitäter landesweit eingesetzt werden sollen. Auch der Einsatz des Telenotarztes wird dauerhaft im Rettungsdienstgesetz für das gesamte Land verankert. Er wird seit Oktober 2024 in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) erprobt und habe zu mehr als 1.000 TNA-Einsätzen geführt (Stand: Ende April 2026).
Das Ministerium für Inneres und Sport soll zudem landesweit einheitliche Qualitätsstandards für Mitarbeitende in den Rettungsdienstleitstellen definieren und dafür Vorgaben machen. Darüber hinaus ist eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal des Rettungsdienstes und die Mitarbeitenden der Leitstellen gesetzlich verankert worden. Auch soll zukünftig der freiwillige Einsatz von smartphonebasiert alarmierten Ersthelfenden möglich werden, die durch die Integrierten Leitstellen benachrichtigt werden und ergänzende Nothilfe am Einsatzort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erbringen können.
Das RettDG LSA sieht zukünftig eine Abstimmungspflicht für die Planung der Notarztstandorte vor. Die Träger des Rettungsdienstes werden verpflichtet, sich mit den ihnen angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Planung der Notarztstandorte abzustimmen. Unverändert bleiben die Hilfsfristen in Sachsen-Anhalt. Sie liegen für RTW weiterhin bei 12 min und für NAW bei 20 min. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen sind zum 1. Januar 2027 umzusetzen.

