Nach einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienste das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Unfallrettung nutzen können. Allerdings müsste dafür das Sraßenverkehrsgesetz (StVG) geändert werden. Eine solche Gesetzesänderung macht zudem die Zustimmung des Verkehrsausschusses erforderlich. Der Ausschuss, der die betreffenden Bundestagsentscheidungen vorbereitet, hat dem Vorhaben nach einigen Änderungen bereits am 16. März 2011 einstimmig zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde als Drucksache 17/4144 veröffentlicht und ist auch online verfügbar.
Die Änderung soll die Rettung von Insassen aus verunfallten Fahrzeugen durch die Feuerwehren vereinfachen und beschleunigen. Der Ausschuss forderte bei dem Gesetzentwurf der Regierung einstimmig einige Änderungen, z.B. dass die neuen Übermittlungsmöglichkeiten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nur zur Abfrage von Fahrzeugdaten für die Rettung von Unfallopfern dienen soll und die privaten Halterdaten weiterhin geschützt bleiben. Zudem pochte der Ausschuss darauf, die Abfrage technischer Daten von Rettungsdatenblättern der Fahrzeughersteller zu ermöglichen. Dies sei notwendig, da eine Rettung aus Fahrzeugen auch durch den Rettungsdienst erfolgen könne und nicht ausschließlich durch die Feuerwehren. Über den geänderten Gesetzentwurf muss das Plenum noch abschließend entscheiden.