Der Bundesrat schlägt für das Jahr 2019 eine entscheidende Verbesserung der Unfallversorgung auf den Straßen der Schweiz vor. Autofahrer sollen vermehrt in die Pflicht genommen werden: Nach dem Vorschlag des Bundesrates muss auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse gebildet werden. Es gelte die einfache Regel links nach links – rechts nach rechts und zwar bereits vor dem Stau, wenn die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo absinkt. Die Rettungsgasse ist bisher nicht im Gesetzt verankert.
Die schweizerischen Blaulichtorganisationen und der Interverband für Rettungswesen IVR begrüßen diesen Entscheid des Bundesrates, für den sie sich gemeinsam aktiv eingesetzt haben. Die Unfallstellen auf den Autobahnen sollen durch die Bildung von Rettungsgassen zukünftig schneller erreichbar sein, um den Betroffenen noch besser und wirksamer helfen zu können. Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei kommen oftmals auch in der Schweiz trotz Blaulicht und Signalhorn auf der Autobahn nicht schnell genug zur Unfallstelle. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und anderer Einflüsse werden Rettungsfahrzeuge, die sich von hinten nähern, oft zu spät wahrgenommen. Die Einsatzkräfte kommen nur mühsam und mit Zeitverlust an die Unfallstelle. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird ab dem Jahr 2019 rechtlich verankert. Die Vorschrift gilt für Autobahnen und Autostraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen: Fahrzeuge sollen bereits bei Staubildung – also bei Schritttempo und kurz vor dem Stillstand – eine freie Gasse für den Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr bilden.
Schweiz möchte das Bilden einer Rettungsgasse im Gesetz verankern
12.11.2018, 13:15 Uhr
Bundesrat erhofft sich ein schnelleres Erreichen der Unfallstelle