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Stadt Köln verlangt 5255,60 Euro von den Mainzer Johannitern

06.01.2005, 09:47 Uhr

Foto: JUH

Einsatz am Flughafen Köln-Bonn ohne Genehmigung

Wie die „Rhein-Main-Presse“ in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, hat die Stadt Köln den Mainzer Johannitern ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5255,60 Euro übermittelt. Der Grund: Die Rheinland-Pfälzer sollen bei einem Großeinsatz am Flughafen Köln-Bonn im März 2004 gegen das Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen haben. Die Mainzer koordinierten damals den Weitertransport von Verletzten in Krankenhäuser nach einem schweren Busunglück in Mexiko. Den Auftrag für die Überstellung der von einer MedEvac-Maschine eingeflogenen Patienten hatte die JUH von der Versicherung des Reiseveranstalters erhalten, und dafür nutzte sie damals Fahrzeuge aus diversen Regional- und Kreisverbänden und nicht nur aus Köln.

Genau darin sieht das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln jetzt einen Verstoß gegen die Paragrafen 18, 23 Absatz 3 sowie 28 Absatz 1 Nr.1 und 3b des nordrhein-westfälischen Rettungsgesetzes. Den Mainzern hätte für derartige Transporte keine Genehmigung nach dem RettG NRW vorgelegen. Sie hätten somit ordnungswidrig gehandelt. Der Regionalverband der Johanniter will Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, da nach seiner Meinung dieser Einsatz nicht dem Rettungsgesetz NRW unterlegen habe. Die Kapazitäten des Kölner Rettungsdienstes seien bei weitem überstiegen worden.

In der vergangenen Woche wurden die Mainzer Johanniter übrigens wieder von einem Versicherer mit der Auftragsabwicklung am Köln-Bonner-Flughafen nach einem MedEvac-Einsatz betraut. Diesmal wurde die Kölner Behörde frühzeitig informiert.

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