Unter Vermittlung des Rettungszweckverbandes München haben Vertreter von Krankenkassen und Werkfeuerwehren Gespräche über die Tätigkeit der Werkfeuerwehren im öffentlichen Rettungsdienst aufgenommen. Seitens der AOK Bayern war diese Zusammenarbeit zum Jahresende aufgekündigt worden (RETTUNGSDIENST berichtet in der aktuellen Ausgabe). Bei den Gesprächen wurde nach Mitteilung des Rettungszweckverbandes u.a. festgelegt, dass die bisherigen Benutzungsentgelte in der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013 aber weiter bezahlt würden. Bislang wurden die Werksretter alarmiert, wenn gerade kein anderes Fahrzeug verfügbar war. Ihre Einsätze rechneten sie dann auf dem herkömmlichen Weg mit den Kostenträgern ab.
Der Beobachtungszeitraum bis zur Jahresmitte wurde nun eingerichtet, um die Auswirkungen der vorgesehenen Kapazitätserhöhungen im öffentlichen Rettungsdienst ab Jahresbeginn 2013 beobachten zu können. Diese basieren auf dem TRUST-Gutachten (Trend- und Strukturanalysen) des Instituts für Notfallmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, das für die bayerische Landeshauptstadt eine um 20% höhere Vorhaltung des Rettungsdienstes als bisher empfiehlt. Die Retter der Werkfeuerwehren wären dadurch für den öffentlichen Rettungsdienst schlicht und einfach nicht mehr notwendig. Zugleich, so betonte der Rettungszweckverband, könnten die in Bayern geltenden Vorgaben für die Hilfsfristen im gesamten Rettungsdienstbereich München auch ohne die RTW der Werkfeuerwehren eingehalten werden. Der Rettungszweckverband werde nun die Entwicklung nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Rettungsdienstfahrzeuge laufend prüfen. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass eine Beteiligung der Werksfeuerwehren weiterhin sinnvoll und notwendig sei, werde er sich darüber mit den Krankenkassen ins Benehmen setzen und die Vertreter der Werksfeuerwehren bei den Verhandlungen unterstützen. (POG)