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vdek und Björn-Steiger-Stiftung fordern Rettungsdienstreform

30.10.2024, 17:27 Uhr

Foto: R. Schnelle

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Strukturvorgaben seien notwendig


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des vdek und der Björn-Steiger-Stiftung werden Bund und Länder dazu aufgefordert, den Rettungsdienst im Interesse der Notfallbetroffenen, der Beschäftigten und der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend zu erneuern. Die derzeitigen Rettungsdienststrukturen zeichneten sich durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus.

Die anstehende Notfallreform biete die Chance, neben der Notfallversorgung auch die Notfallrettung neu aufzustellen, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Man brauche eine bundeseinheitliche Regelung der Qualitätsparameter für die medizinische Notfallrettung, die dem grundgesetzlichen Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse Rechnung trage. Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die weitere Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich, fordert Elsner.

Auch der Geschäftsführer der Björn-Steiger-Stiftung Christof Constantin Chwojka bemängelt das Fehlen bundeseinheitlicher Qualitätsstandards und Strukturvorgaben. So sei es vom Wohnort abhängig, ob Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig die richtige notfallmedizinische Versorgung am richtigen Ort erhielten. Um effizienter zu arbeiten, seien eine grundlegende Restrukturierung und Reduzierung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen unumgänglich.

Umgekehrt würden viel zu viele „Bagatellfälle“ mit RTW oder RTH ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften. Der Rettungsdienst gehöre ins 2 SGB V, damit nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt werde, sondern auch eine Steuerung der Patientinnen und Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche möglich werde.

Der vdek weist darauf hin, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2014 die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt habe. Da die Kommunen und Länder nur geringe eigene Haushaltsmittel verwendeten, bestehe kaum ein Anreiz oder Interesse an der sparsamen Verwendung der Mittel. Dies habe dazu geführt, dass allein die Kosten für den Einsatz von RTW im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 auf rund 4 Mrd. Euro gestiegen seien.

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