Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe von Rettungsdiensten weitere Schritte gegen Deutschland eingeleitet. Deutsche Lokalbehörden haben bei der Vergabe von Verträgen und Konzessionen für die Bereitstellung von Rettungstransporten keine transparenten Vergabeverfahren angewandt. Die deutsche Regierung führte an, dass diese Rettungsdienste in einigen deutschen Bundesländern zu den öffentlichen Aufgaben des betreffenden Bundeslandes gehören und daher nicht als öffentliche Dienstleistungsaufträge zu behandeln sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission stehen die betreffenden Dienste jedoch nicht in Verbindung mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Nur in diesem Fall wäre eine Ausnahme von den EU-Rechtsvorschriften möglich. Die Vergabebehörden waren daher verpflichtet, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten.
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