Die Björn-Steiger-Stiftung bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Das Innenministerium des Landes hat bereits mit einer Stellungnahme auf die Ankündigung reagiert. Nach Ansicht der Stiftung kommt Baden-Württemberg seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nur ungenügend nach, da die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen nicht umfassend geklärt seien und auch weiterhin nicht internationalen Standards entspreche. Die Vorgaben seien fehlerhaft, die Organisationsstrukturen vollkommen veraltet. Leidtragende seien neben den Notfallpatientinnen und -patienten auch die Mitarbeitenden im Rettungsdienst, die durch das Gesetz keinen rechtssicheren Rahmen für ihre Berufsausübung und keine auf die Zukunft gerichtete Struktur und Entwicklungsmöglichkeit erhielten.
Das baden-württembergische Innenministerium weist die Kritik der Steiger-Stiftung deutlich zurück. Das Rettungswesen in Baden-Württemberg sei sehr gut aufgestellt, man müsse weder den nationalen noch den internationalen Vergleich scheuen. Das neue Rettungsdienstgesetz stelle die Weichen für einen zukunftsfähigen und noch schnelleren, am Wohle der Patientinnen und Patienten orientierten Rettungsdienst. Vor allem die Selbstverwaltung habe sich bewährt.
Die Neuregelung des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes wurde vom Landtag am 17. Juli 2024 verabschiedet und trat am 2. August in Kraft. Der Verfassungsbeschwerde haben sich nach Angaben der Björn-Steiger-Stiftung auch die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (AGSWN), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), das Notarztnetzwerk HonMed eG sowie die IG Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg angeschlossen.