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Vierter Luftrettungsstandort in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt

08.11.2024, 15:48 Uhr

Foto: J. Lehmann/ADAC-Luftrettung

Optimierte Notfallversorgung in Westmecklenburg


Das Land plant eine zusätzliche, vierte Luftrettungsstation, die in Westmecklenburg errichtet werden soll. Nach Auskunft von Ministerin Stefanie Drese präferiere das Gesundheitsministerium den zentral gelegenen Standort Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Dabei blieben die bisherigen Luftrettungsstandorte in Güstrow („Christoph 34“), Greifswald („Christoph 47“) und Neustrelitz („Christoph 48“) ebenso erhalten wie der Intensivtransporthubschrauber am Klinikum Südstadt Rostock, so die Ministerin.

Man habe sich in den vergangenen rund zwei Jahren intensiv mit der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern befasst. Als Ergebnis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses u.a. mit der AG Luftrettung, dem Landesbeirat für das Rettungswesen und der kommunalen Ebene sei der vierte RTH eine wichtige Ergänzung zur Verbesserung der Luftrettung im westlichen Landesteil, so Drese. Bei der Standortauswahl seien zwei Flächen in Pampow und Herren Steinfeld unter den Aspekten der luftfahrtrechtlichen Genehmigung, der An- und Abflugsektoren, des Versorgungbereiches, der Unterstützung zur Hilfsfristerreichung Notarzt sowie der Ausfallwahrscheinlichkeit, Lärmemissionen und Wasserrettung miteinander verglichen worden, erklärte die Ministerin. Nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile halte man den Standort Pampow für besser geeignet. Entscheidende Faktoren seien neben der positiven Einschätzung durch die Landesluftfahrtbehörde und der vollumfänglichen Zustimmung eines Luftrettungsbetreibers auch Aspekte wie der Versorgungsbereich des RTH, die Abdeckung aller Regionen in Westmecklenburg mit Blick auf die Einhaltung der Hilfsfristen der Notärzte sowie auch die luftfahrtrechtliche Genehmigung gewesen, so Drese.

Selbstverständlich seien für die endgültige Entscheidung zum Bau noch einige Voraussetzungen zu schaffen, wie z.B. beim Grundstückserwerb oder durch eine finale gutachterliche Bewertung. Auch müsse die Rettungsdienstplanverordnung angepasst werden. Der Betrieb des Rettungstransporthubschraubers sowie die Personalstellung würden ausgeschrieben, erklärte die Ministerin abschließend.

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