Das Bundesgesundheitsministerium hat eine eigene FAQ-Seite zur Notfallreform veröffentlicht. Die Inhalte kursierten zuvor nur als Begleitschreiben zum Gesetzentwurf. Unter der Überschrift „Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung“ wird jetzt auf die wesentlichen Punkte des 100 Seiten umfassenden Papiers eingegangen (wir berichteten hier). Auf die Frage, was sich beim Rettungsdienst für die Bürgerinnen und Bürger ändert, wird u.a. geantwortet, dass nach Anruf beim Notruf 112 „auf Grundlage einer standardisierten Abfrage durch die Leitstelle entschieden [wird], welches Rettungsmittel entsandt werden muss – Rettungswagen, Notarzt, Hubschrauber oder ob eine Weiterleitung an die Akutleitstelle der 116117 angemessen ist.“ Sollte sich vor Ort herausstellen, dass ein Transport in ein Krankenhaus nicht erforderlich ist, könne eine Versorgung vor Ort erfolgen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, „die Menschen z.B. in eine Arztpraxis zu fahren“. Als wesentliche Änderung wird herausgestellt, dass die Notfallrettung Teil der Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden soll.
Ein bundeseinheitliches Gremium soll sich zukünftig um „Qualität und bundesweit einheitliche Standards“ kümmern. Das bedeute nicht, dass die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Länder eingeschränkt werden, wie es weiter heißt. „Die Länder bleiben für die regionale Planung und Organisation zuständig, während Krankenkassen Verträge mit den geplanten Leistungserbringern schließen.“ Mit der Konkretisierung des Leistungsanspruchs im Fünften Buch Sozialgesetzbuch werden das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die Betreuung während des Transports als Teile der Krankenbehandlung anerkannt. Die Kombination aus Planungsverantwortung der Länder und vertraglicher Finanzierungsbasis der Krankenkassen schaffe Rechts- und Finanzklarheit für alle Beteiligten. Der „Qualitätsausschuss Notfallrettung“ werde durch ein beim GKV-SV angesiedeltes Gremium ersetzt, das Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung beschließt. In diesem Gremium könne jedes Land einen stimmberechtigten Vertreter entsenden – auch Leistungserbringer und Verbände seien dort eingebunden.
Für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Leistungserbringer der Notfallrettung soll es eine Anschubfinanzierung in Höhe von 225 Mio. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität geben. Dadurch würden nicht nur die Finanzen der GKV entlastet, sondern es werde auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Infrastruktur nicht nur gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehe.
Zur FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums geht’s hier.

