Im Kreis Gütersloh soll rückwirkend zum 1. Oktober 2024 eine geänderte Rettungsdienste-Gebührensatzung in Kraft treten (Drucksachen-Nr. 6279). Der Gesundheitsausschuss hat dem Beschlussvorschlag am Mittwoch bereits zugestimmt. Der Kreistag muss darüber in der Sitzung am 25. November 2024 entscheiden. Zuletzt sind die Gebühren für RTW-Einsätze zum 1. Oktober 2022 gesenkt worden, um einen Überschuss in Höhe von ca. 1 Mio. Euro konstant abzubauen. Da im ersten Halbjahr 2024 die Einsatzzahlen aber unter den Planwerten geblieben sind, war die Gebührenausgleichsrücklage frühzeitig aufgebraucht. Seitdem baute sich eine Unterdeckung auf. Nun wird der Rettungsdiensthaushalt voraussichtlich mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von etwa 2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024 abschließen.
Um der Unterdeckung entgegenzuwirken, sei eine Gebührenerhöhung erforderlich. Diese wurde mit Änderung der Gebührensatzung bereits mit Beschluss des Kreistages vom 1. Juli 2024 beschlossen (Drucksachen-Nr. 6175) – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Krankenkassen. Mit diesen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt und der Beschluss somit bisher nicht umgesetzt werden. Der Kreis hat nun eine neue Kalkulation vorgelegt, die u.a. zwischenzeitlich neu gewonnene Erfahrungswerte durch die Übernahme der Rettungswache Rheda-Wiedenbrück und eine neu eingeführte Leitstellengebühr enthält. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebührenbelastung, sondern nur um eine transparentere Ausweisung der jeweils angefallenen Leitstellenkosten entsprechend der in Anspruch genommenen Rettungsmittel. Die Krankenkassen erteilten mittlerweile ihr Einvernehmen zu den neuen Gebührentarifen.
Mit dem Ziel, spätestens zum Jahresende 2028 die Unterdeckung auszugleichen, kostet der Einsatz eines RTW rückwirkend zum 1. Oktober 2024 780 Euro (bis zum 1. Oktober 2022 waren es 799 Euro, danach 650 Euro) inkl. 42 Euro Leitstellengebühr. Der KTW-Einsatz kostet 297 Euro (vorher 110 Euro) inkl. 31 Euro Leitstellengebühr und der NEF-Einsatz 869 Euro (vorher 566 Euro) inkl. 21 Euro Leitstellengebühr. Ein Kilometerzuschlag wird beim Einsatz von RTW und KTW ab 100 km fällig.