Der Rechnungshof Österreich hat im Jahr 2020 das Rettungswesen in der Stadt Wien überprüft und 14 Empfehlungen für eine Verbesserung ausgesprochen. Wie aus dem jetzt veröffentlichten Bericht „Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung“ hervorgeht, wurden davon in den Jahren 2019 bis 2024 neun in Gänze und fünf teilweise umgesetzt. So schloss die Berufsrettung Wien mit den privaten Rettungsdiensten Vereinbarungen ab, um sie an ihr Einsatzleitsystem anzubinden. Auch die privaten Rettungsdienste verpflichteten sich zu Qualitätsstandards, um eine einheitliche Abwicklung der Rettungseinsätze und der Notrufe sicherzustellen. Definiert wurde eine Hilfsfrist. Als Ziel der Bedarfsplanung legte die Berufsrettung Wien fest, in 90% der Fälle in 14 min ab Eingang des Notrufs an jedem Notfallort in Wien zu sein. Für Einsätze in Wienerwald, Donauinsel und Lobau gilt eine Hilfsfrist von 30 min. Zudem analysiert die Stadt Wien jährlich die Ausrückeordnung und passt sie den Ergebnissen an. So ist die Zahl NKTW-Einsätze in den letzten fünf Jahren um fast 16% gestiegen, während die Zahl der RTW-Einsätze um nahezu denselben Prozentsatz zurückging.
Weiterhin auf sich warten lässt die Einrichtung einer zentralen Integrierten Leitstelle für Wien. Diese wird seit dem Jahr 2017 von der Stadt Wien geplant. Inzwischen sei es zu neuen Erkenntnissen für das Rettungswesen gekommen, heißt es in dem Bericht. Die Berufsrettung Wien habe daher das Konzept für ein integriertes Leitstellensystem geändert und setze auf eine verstärkte digitale Anbindung und Vernetzung mit den Leitstellen der privaten Rettungsdienste. Zur Zeit der Rechnungshofprüfung war eine den aktuellen Anforderungen entsprechende IT-Unterstützung noch im Aufbau. Handlungsbedarf sieht der Rechnungshof zudem noch bei der geplanten Novelle der Durchführungsverordnung zum Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz.
Der 50-seitige Bericht „Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung“ steht hier zum Download zur Verfügung.

