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01.01.1970

Neues Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Am 5. November dieses Jahres hat das Bundeskabinett die Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beschlossen, das aus der Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) im Bundesverwaltungsamt (BVA) aufgebaut wird.

Der Dienstsitz des neues Bundesamtes ist Bonn. Mit der Einrichtung des BBK trägt die Bundesregierung der veränderten Bedrohungs- und Gefahrenlage insbesondere nach den Terroranschlägen in den USA und der Flutkatastrophe 2002 Rechnung. Damit ist das neue BBK elementarer Bestandteil der "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland", die Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2002 beschlossen haben.

 

Das Aufgabenspektrum des neuen BBK reicht von der Wahrnehmung der traditionellen Zivilschutz-Aufgaben über die Funktion als Servicestelle des Bundes für das Krisenmanagement der Länder, insbesondere in den Bereichen Information und Koordination, bis hin zur Forschung und der Fortbildung durch die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ). Dementsprechend wird das BBK in sechs Kompetenzzentren (Krisenmanagement, Zivil- und Katastrophenschutz, kritische Infrastrukturen, Katastrophenmedizin, Zivilschutzforschung und Zivilschutz-Ausbildung) gegliedert. Zum BBK gehört auch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern sowie das Deutsche Notfallvorsorgesystem (deNIS). Im Sinne einer schlanken Behördenstruktur sollen die administrativen Aufgaben in Verwaltungsgemeinschaft mit dem BVA wahrgenommen werden. (H. Scholl)

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