Wie der Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben vermeldet, kommen nun erstmals in der Geschichte der Rettungsdienstgesellschaft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht als „normale RTW“ zum Einsatz. Die Nutzung eines leichteren Fahrzeugs wäre aufgrund der Ausstattung und neuen Anforderungen kaum mehr möglich gewesen: Stryker Stair Chair, Automatikgetriebe, Schleuderketten und die Zulassung für 6 Personen. Mit der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts kamen auch erstmals mehrere Aufbauer in Frage. Die Wahl fiel auf Ambulanz Mobile GmbH in Schönebeck, deren Techniker die Anforderungen der Rettungsdienstgesellschaft geschickt um eigene Innovationen ergänzten. Als Basismodell dient ein Mercedes-Benz Sprinter, 519 CDI (Automatik).
Die neuen RTW kommen an den Lehrrettungswachen Wangen im Allgäu, Leutkirch, Tettnang und Altshausen zum Einsatz. Der Interhospital-RTW ist in Friedrichshafen am Bodensee stationiert. Ein KTW wurde in Überlingen in Dienst gestellt. Der neue Baby-NAW (mit Luftfederung) ersetzt das zwischenzeitlich in die Jahre gekommene Fahrzeug in Ravensburg und wird in Kooperation mit der Kinderklinik der Oberschwabenklinik GmbH betrieben.
Die Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben gGmbH des DRK ist mit der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes beauftragt und betreibt 13 Rettungswachen sowie die Integrierten Leitstellen für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen, Ravensburg und die dazugehörige Verwaltung. An den Dienststellen sind über 220 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr sowie etwa 200 Ehrenamtliche der DRK-Kreisverbände Bodenseekreis, Ravensburg und Wangen.



Kommentare
Ausschlaggebend ist meines Erachtens hier vor allem die straffere Verwaltungsstruktur durch die Zusammenlegung dreier Rettungsdienstbereiche.
Ein Modell, das auch politisch aufgegriffen werden sollte.
Zunächst zu den Kosten: Meines Wissens nach bekommen alle Hilfsorganisationen momentan gleich viel für einen RTW in BW, nämlich so um die 75.000 Euro. Sollte der RTW mehr kosten, muss dies die HiOrg selber berappen. Ausnahmen gelten wohl für Sonderfahrzeuge wie NAW, Baby NAW und ITW, die es aber nur sporadisch gibt. Ansonsten darf man eigentlich von den Krankenkassen erwarten, insbesondere im Hinblick auf deren Überschüsse des vergangenen Jahres, dass die Finanzierung von RTWs gemessen an den übrigen Kosten des Gesundheitssystems, für diese ein Fliegensch... darstellt.
Was ich nicht verstehe, ist immer noch der Verweis auf Ehrenamtliche usw. bezüglich des Führerscheins. Komischerweise ist dies bei den FFWen scheinbar kein Problem. Wer dort nicht bereit ist diesen zu erwerben kann, auch kein solches Fahrzeug führen, und Punkt.
Das Problem stellt sich hinsichtlich der kleinen 3,5t Kasten-RTW ganz anders dar: Es gibt niemanden, den dies stört! Fünf Personen im Fahrzeug, abgespeckte Ausstattung nach Gusto des Betreibers und dennoch das zulässige Gesammtgewicht um mehr als 10% überschritten? Kontrolliert doch niemand!
Man macht es, weil es geht. Ganz einfach.
Und nicht vergessen, die Höchstgeschwindigkeit beträgt nun 80 km/h, denn daran wollen so manche Fahrer von RTW > 3,5 Tonnen nicht so gerne erinnert werden ;-)
Man muss da eben Prioritäten setzen und wählen:
- entweder mit einer am Limit beladenen Kiste (da sind die Bremsen auch gleich warm),
- einer eingeschränkten Zahl an Sitzplätzen (der Praktikant kann ja dann im NEF mitfahren),
- mit ausgewählter gewichtsreduzierter Ausrüstung an einem spartanisch ausgestatten Arbeitsplatz und
- dem Verzicht auf die Dinge der Neuzeit wie Automatik, Luftfederung oder Retarder.
"Sportiv" unterwegs zu sein oder halt ohne Sonderrechte nur 80km/h zu fahren.
Gute Fahrt