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BRK kündigte Rettungsassistenten wegen nasaler Medikamentengabe

22.11.2013, 09:45 Uhr

Foto: LMA Deutschland GmbH

Verfahren am Arbeitsgericht Nürnberg

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat für Montag zu einem Pressegespräch in Nürnberg eingeladen, in dem es um ein Gerichtsverfahren gegen zwei Rettungsassistenten gehen wird. Den beiden langjährig beschäftigten Mitarbeitern des BRK-Kreisverbands Neustadt/Aisch-Bad Windsheim war Ende August wegen einer nasalen Medikamentengabe im Rahmen von Notfalleinsätzen gekündigt worden. In beiden Fällen handelte es sich um Einsätze bei Epileptikern mit schweren Krampfanfällen.

Gewerkschaftssekretär Hans-Christian Kleefeld weist in der Einladung darauf hin, dass die Entlassungen weder auf einer patientenseitigen Beschwerde, noch auf einem entstandenen Schaden basieren. Zudem sei die Kündigung des einen Rettungsassistenten erfolgt, ohne dass tatsächlich ein Medikament verabreicht wurde, es sei lediglich vorbereitet worden. Auslöser der Kündigung ist nach Ver.di-Angaben wohl die Beschwerde eines Notarztes. Kleefeld: „Dies stellt insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellung eines Notarztes aus dem gleichen Einsatzbereich, welcher die entsprechende Fachlichkeit sowie die Richtigkeit der Handlungsweise beider Kollegen bestätigt, eine völlig überzogene arbeitsrechtliche Maßnahme dar.“ Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg soll am 14. Januar 2014 erfolgen.

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