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Bundesrat gegen Ausschreibungspflicht im Rettungsdienst

11.04.2012, 12:51 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bekenntnis zum Verbundsystem von RD und Katastrophenschutz

Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Entwurf der Europäischen Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen beschäftigt. Dabei wurden u.a. auch die möglichen Auswirkungen des Richtlinienentwurfes auf den Rettungsdienst diskutiert. Im Ergebnis wurden folgende Formulierungen in den Beschluss aufgenommen:

„Der Bundesrat fordert, den Rettungsdienst in den Ausnahmekatalog des Artikels 8 Absatz 5 aufzunehmen. Der Rettungsdienst fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Traditionell bedingt ist er im föderalen System sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern besteht zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine logische und auch konzeptionell bedeutende und systembedingt unaufhebbare Bindung. Zur Wahrung der Inneren Sicherheit ist der Erhalt dieses Verbundsystems zwingend notwendig. Dies lässt sich aber nur gewährleisten, wenn von einer generellen Ausschreibung des Rettungsdienstes auch bei bisher nicht ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzessionen abgesehen wird. Die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offene Ausschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und anderen vergaberechtlichen Aspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde. Im Ergebnis würde dies massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt.“

Einige Länder gehen davon aus, dass die neuen Regelungen das Modell der bevorzugten Konzessionierung der Sanitätsorganisationen, wie es manche Rettungsdienstgesetze festschreiben, durch europäische Vorschriften, die sich zu stark am Wettbewerbsprinzip orientierten, nicht gefährden. 

Am 20. Dezember 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“. Zuvor hatte die EU-Kommission im Oktober 2010 im Single Market Act (KOM(2010) 608) eine Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für das Jahr 2011 angekündigt. Diese Initiative stieß bereits im Vorfeld auf breite Ablehnung u.a. der Kommunalen Spitzenverbände. Auch der Bundesrat wendete sich bereits gegen einen Legislativakt zur Vergabe von Konzessionen.

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