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Bundesrat schafft Ortskundeprüfung für Krankenkraftwagen ab

18.07.2017, 10:05 Uhr

Foto:M. Schepers

Beschluss soll Nachwuchsmangel entgegenwirken

Fahrer von Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen künftig keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Dies beschloss der Bundesrat im Rahmen seiner „Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Begründet wurde der Schritt mit dem Argument, dass den Fahrern von Mietwagen und Krankenkraftwagen – im Unterschied zu Taxifahrern – das Ziel der Fahrt regelmäßig vor Antritt der Fahrt bekannt sei. Dadurch hätten sie Gelegenheit, sich rechtzeitig eine „geeignete Fahrtroute“ zu überlegen. Ein Ortskundenachweis sei daher für die „Befähigung der genannten Kraftfahrer zur Fahrgastbeförderung nicht erforderlich und zu streichen“.

Zudem, so der Bundesrat, solle damit auch dem Nachwuchsmangel bei Fahrern von Krankentransporten entgegengewirkt werden (Bundesratsbeschluss 417/17 vom 7. /. 2017). Der Bundesverband Eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e. V. begrüßte diese Entscheidung nachdrücklich und betonte, dass er sich jahrelang um diese Neuregelung bemüht habe. (Poguntke)

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