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C1-Führerscheine nur noch fünf Jahre gültig

06.01.2017, 10:14 Uhr

Foto: P. Böhmer

Änderung gilt rückwirkend ab 2013

Wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt, sind die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E nur noch fünf Jahre gültig und werden nur nach einer Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen davon sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse, selbst wenn in dem ausgestellten Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist. Die Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber dieser Führerscheine sollen diese umtauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Die Änderungen im Einzelnen stehen auf der Seite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zum Herunterladen bereit. Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und somit als Straftat.

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