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DRF übernimmt Luftrettung in Berlin

26.08.2019, 12:36 Uhr

Foto: DRF-Luftrettung

Beauftragung gilt auch für neues Luftrettungszentrum


Die DRF-Luftrettung hat die Ausschreibung von drei Luftrettungsstandorten in Berlin gewonnen. Vergeben wurde die Konzession in drei Losen: Los 1 war das Luftrettungszentrum „Christoph 31“ an der Charité Campus Benjamin Franklin (CBF), Los 2 das Luftrettungszentrum „Christoph Berlin“ am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) und Los 3 das noch zu schaffende Luftrettungszentrum „Christoph (31-Bravo)“. Der Standort hierfür wird durch den Konzessionsgeber noch festgelegt.

An den Luftrettungszentren „Christoph 31“ und „Christoph Berlin“ muss die DRF-Luftrettung sowohl das ärztliche als auch das nicht-ärztliche Personal bereitstellen. An der neuen Luftrettungsstation wird hingegen das gesamte medizinische Personal, d.h. Notärzte und HEMS-TC, durch die Berliner Feuerwehr gestellt. In den Ausschreibungsunterlagen ist dazu vermerkt, dass die Berliner Feuerwehr aber auch berechtigt ist, hierfür medizinisches Personal Dritter (z.B. der Bundeswehr) einzusetzen.

Die Beauftragung gilt ab dem 1. Januar 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Zudem gibt es eine zweijährige Vertragsverlängerungsoption. „Christoph 31“ soll dann ganzjährig täglich im Tagflugbetrieb sein, frühestens ab Sonnenaufgang, spätestens aber – wie die anderen beiden Maschinen auch – ab 7.00 Uhr. Der Rettungshubschrauber ist für die Notfallrettung in einem Umkreis von mindestens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) zuständig. Bei „Christoph Berlin“ handelt es sich um einen ganzjährig täglich im Tag- und Nachtflugbetrieb betriebenen Dual-Use-Rettungshubschrauber für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte sowie in subsidiärer Zuständigkeit auch Air-Ambulance-Missions. Sein Umkreis von der Luftrettungsstation beträgt mindestens 100 km. „Christoph (31-Bravo)“ soll täglich im Tagflugbetrieb Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte, Suchflüge und sonstige Transporte durchführen. Er ist zuständig im gesamten Gebiet des Landes Berlin und im Land Brandenburg. Sein Radius für die Notfallrettung beträgt mindestens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) aus. Er wird mit einer Seilwinde ausgestattet sein.

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