Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis begründet wird. In dem verhandelten Fall ging es um die Mitarbeiterin einer Telefonseelsorge. Ihre Kündigungsschutzklage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht – wie schon in den Vorinstanzen – erfolglos. Zwischen den Parteien bestand kein Arbeitsverhältnis. Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen ist bis zur Grenze des Missbrauchs rechtlich zulässig, wenn eine Vergütung wie bei ehrenamtlicher Tätigkeit nicht zu erwarten ist. Die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen. Im Streitfall besteht kein Anhaltspunkt für die Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11; Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 20. Mai 2011 – 3 Sa 579/10)
Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis
30.08.2012, 08:55 Uhr
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts


Kommentare
Im Prinzip sitze ich als gut ausgebildeter Helfer doch gegenüber "meiner" HiOrg letztendlich am längeren Hebel, denn wenn ich mich nicht engagieren will, muss sich die Organisation jmd. anderen suchen, der meine "Arbeit" erledigt. Ich hingegen kann mir im Prinzip frei aussuchen, wo ich mich engagieren will.
Es ist natürlich bedauerlich, wenn man ohne "Kündigungsfrist" entlassen wird, aber vermutlich stehen die Nachfolger schon Schlange, um den "begehrten" Posten zu bekommen.
Das Ehrenamt, das die gute Frau ausgeübt hat, war "unentgeltlich". Wenn es also für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine wie auch immer geartete Entschädigung gibt (in Geld, nicht nur in einem Butterbrot), dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus ...
- Sportverein
- Grüne Damen u. Herren im Krankenhaus
- Kirchengemeinde
- Automobilclubs
- Freiwilligen Feuerwehren
- Bahnhofsmission
- Selbsthilfegruppen
- THW
- Kleingartenverein
- Abgeordnete in Gemeinden, Kreistagen
- usw.usw.
Viel Spaß in einer Welt ohne "Ehrenamtliche"
Aber in den Bereichen, wo sie Arbeitsplätze blockieren, (z.B. Rettungsdienst- Krankentransport ) ist das nicht in Ordnung.
Außerdem bekommen sie einen gewissen Stundenlohn und somit ist es kein Ehrenamt, sondern ein Nebenamt. Niemand hat was gegen die Ehrenamtlichen z.B. Sportverein, Feuerwehr,Katastophenschutz, Gesangsverein usw.
Das sind die richtigen Ehrenamtlichen.