S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Erstversorgung für Haustiere

07.09.2012, 08:47 Uhr

Fotos: Feuerwehr Weinheim

Feuerwehr Weinheim mit „Pet Oxygen Masks“

Wenn bei einem Brand Tiere betroffen sind, ist in den seltensten Fällen ein Tierarzt schnell verfügbar. Dann müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen von den Brandschützern – häufig ausgebildete Feuerwehrsanitäter – durchgeführt werden. Bisher gab es häufiger Komplikationen, da die Beatmungsmasken nicht auf die Tierschnauzen passten und deshalb eine optimale Sauerstoffversorgung nicht möglich war.

Zukünftig besteht bei der Feuerwehr Weinheim jedoch die Möglichkeit, denn sie erhielt von der Emma-Zen-Stiftung das Pet-Oxygen-Maskenset. Damit ist die Weinheimer Feuerwehr nach der Feuerwehr Ludwigshafen die zweite in Deutschland, die mit diesem Maskenset bedacht wurde. Es besteht aus drei Größen und kann an eine Sauerstoffflasche oder einen Beatmungsbeutel angeschlossen werden. Die spezielle Maskenform passt sich an die Tierschnauze an. Auch kleine Haustiere wie Meerschweinchen und Hamster können erstversorgt werden. Ihnen passt die Maske zwar nicht, aber sie können in die Maske gesetzt und so mit Sauerstoff versorgt werden.

Die Feuerwehr Weinheim wird zwei weitere Maskensets anschaffen, sodass zukünftig in jedem Ausrückebereich des Stadtgebietes die Tiersauerstoffmasken zur Verfügung stehen. Die Feuerwehrsanitäter nehmen die Handhabung der Masken und die Standards für Tierreanimationen in ihren Ausbildungsplan auf. Sie werden zukünftig als Multiplikatoren ihr Wissen an die Feuerwehrangehörigen weitergeben können. So will die Weinheimer Feuerwehr gewährleisten, dass zukünftig alle 350 aktiven Feuerwehrangehörigen im Stadtgebiet mit der Handhabung der Masken vertraut sind.

Weitersagen:

Kommentare

«1 2  »
07.09.2012, 11:48 Uhr von Bernd
Ja genau! Oma ist draußen und der Löschtrupp läuft noch mal rein, um Fiffi und den Hamster zu holen. Macht die Feuerwehr das nicht (haben ja die Ausrüstung für Tierrettung dabei), kommt die Klage per Anwalt. Es geht immer weiter in Richtung „Amiland“ :-(
07.09.2012, 14:18 Uhr von Philip
@Bernd:
Ich weiß ja nicht, wie Du auf die Klage und damit auf den Vergleich mit den USA kommst, aber es gibt immer wieder Situationen, wo Kleintiere bei Bränden gerettet werden. Meist wird dann bei der O2-Versorgung "gebastelt". Sie findet aber statt. Wenn man nun Equipment geschenkt bekommt inklusive Erster-Hilfe-Ausbildung "Tier" ist das doch in Ordnung. Aufgabe der Feuerwehr ist auch die Rettung von Tieren (jedoch unter anderen Eigenschutzgesichtspunkten). Ich habe mir damals von einem Tierarzt das Legen von Zugängen bei Hunden zeigen lassen, da man als FW immer wieder mal zu VUen mit Tieren gerufen wird. Und ein Rettungsrucksack ist mittlerweile bei der FW beinahe Standard. So gesehen eine weitere Professionalisierung.
07.09.2012, 14:24 Uhr von E.
Sauerstoff kann man im Notfall auch mit einer normalen Maske geben.

Wird eigentlich einer Kuh auch Sauerstoff gegeben? Wellensittich? etc.
Werden sie reanimiert? Defibrilliert? Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Hört sich schön an, aber für mich ist das alles etwas übertrieben. Dieser Bericht ist wirklich für die "Katz".
07.09.2012, 15:46 Uhr von J
Nun drehen sie alle durch ...
07.09.2012, 16:08 Uhr von Thomas 1
@E.: Ich weiß gar nicht, was Du hast, es ist doch schön, wenn solche Masken auf dem Fahrzeug sind – die tun Dir doch nichts *Wuff* ;-)
07.09.2012, 19:46 Uhr von Ralf
Unser Aufgabe ist es Leben zu retten – hier unterscheiden wir nicht zwischen Mensch und Tier. Für uns sind alle Lebewesen wichtig. Es stimmt eben nicht, dass man mit einer normalen Maske Tiere optimal versorgen kann. Wir haben bei einem Brand zwei Katzen aus einer Wohnung geholt und waren in der glücklichen Lage, dass wir zufällig einen Feuerwehrmann dabei hatten, der im Hauptberuf Tierarzt war. Auch ihm gelang es nicht, die Tiere mit der Maske für Menschen optimal zu beatmen. Wer einmal in die Situation gekommen ist, Tiere aus einer brennenden Wohnung zu retten und dann draussen sagen muss – so und was machen wir jetzt – der wird sicherlich solche Masken für sinnvoll halten. Die Frage, ob auch eine Kuh gerettet wird, ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Das ergibt sich schon aus der gesetzlichen Lage. Ich möchte mal jemanden erleben, der bei einer Tierrettung alarmiert wird – zum Beispiel Kuh oder Pferd in Bachbett und dann sagt, er ist nicht dafür zuständig. Nicht nur der Mensch ist ein Lebewesen – vielen Menschen stehen ihre Haustiere sehr nahe und diese werden sicherlich froh sein, wenn Rettungskräfte – egal welcher Organisation – helfen können.

Uns als Feuerwehr Weinheim war bewusst, dass wir eine Diskussion auslösen werden, wenn wir damit an die Öffentlichkeit gehen. Das Feedback, was bei uns eingeht und die Anfragen, wo und wie man solche Masken beschaffen kann, zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
08.09.2012, 13:42 Uhr von f.
Demnächst Energiesparlampen auf dem KLF für die kleine technische Hilfe: "Hilflose Person, Glühbirne defekt." Nichts Anderes wird damit gefördert, als das Anspruchsdenken der Bevölkerung ad absurdum zu führen.
08.09.2012, 16:46 Uhr von Jochen
@Bernd: Ich weiß wirklich nicht, was Du für ein Problem hast, der Bericht und ganz besonders das Engagement der Weinheimer Feuerwehr finde ich persönlich richtig toll. Zudem ist es so, dass Feuerwehren genau die Richtigen Adressaten für Tiere in Not sind - das machen sie doch sowieso ewig und drei Tage. Hier sei noch anzumerken, dass auch andere Hilfsorganisationen (z.B. Tierrettung, Tierambulanz, der ASB mit Erste-Hilfe-am-Hund-Kursen usw.) hier bereits erfolgreich tätig sind. Genau wie Philip würde mich brennend interessieren, was die USA, Anwalt und Klage damit zu tun haben? Das gibt für mich nicht wirklich einen Sinn.

@E.: Richtig, Sauerstoff kann auch mit einer handelsüblichen O2-Maske gegeben werden, funktioniert auch sehr gut – weil hab ich selbst schon gemacht. Nun ist es aber so, wenn ich doch spezielle Materialien (besonders für kleines Geld oder besser noch geschenkt) bekommen kann, benutze ich die doch auch.

Kühe (Rinder), Pferde, Esel usw. bekommen auch O2 verabreicht und werden sogar (bei operativen Eingriffen) mit speziellen Endotrachealtuben intubiert, was aber "zugegeben" eher was für die Veterinärmedizin ist. Inwieweit diese Großtiere reanimiert werden können, kann ich nicht sagen, aber bei Hunden oder Katzen funktioniert das ganz gut. Wie eingangs schon erwähnt, halte ich diesen Bericht nicht für die Katz – sondern eine Anregung/Anstoß für andere (Feuerwehren, Hilfsorganisationen) zum Nachmachen. Und für übertrieben halte ich Tierrettung schon gar nicht (ist natürlich Ansichtssache), dass sind auch Lebewesen und fühlen genau wie wir den Schmerz.

@Bernd, @E:, @J: Ich weiß nicht, was Ihr beruflich macht, ich bin schon seit 25 Jahren (hauptberuflich) im RD und (ehrenamtlich) bei der Feuerwehr tätig. Hier hab ich einiges an Einsätzen erlebt, bei denen Tiere (Hunde, Katzen, Vögel und sogar Geckos) durch Brände zu Schaden kamen – aber Dank beherzter Feuerwehrkameraden/innen und Rettungsdienstkollegen/innen und deren durchgeführter Erste Hilfe sehr oft gerettet werden konnten. Und dann, jedes Tier hat einen Besitzer, der "wenn sein Tier zu Schaden kommt oder gar stirbt" richtig trauert. Und wie viele alte Menschen oder Behinderte haben als einzigen Gefährten ihr Haustier, soll ich denen sagen das ist übertrieben, einem Tier zu helfen?

Wie gesagt, das ist alles Ansichtssache, aber ich behaupte, wenn ich einem Tier helfe, dann helfe ich auch einem Menschen.

Gruß
Jochen
09.09.2012, 09:09 Uhr von Norbert
Fuer die Kritiker hier: Gott, seid ihr abgestumpft mit Euren herablassenden Kommentaren. Wahrscheinlich handelt ihr auch danach, ohne zu bedenken, dass so ein Tier in vielen Fællen vom Eigentuemer als Familienmitglied gesehen wird, und entsprechend liebgewonnen. Nur zur Info. Wir haben mal eine Ziege erfolgreich beatmet, der absolute Freund des kleinen Bauernsohnes. Die Freude des Kindes war grenzenlos, aber das zaehlt ja anscheinend nicht in den Augen der hier abgestumpften "Supersanis".
10.09.2012, 09:36 Uhr von Wolfgang
Man, man, man; diese Diskussionsplattform bietet echt jedem geistigen Tiefflieger eine Landebahn ...

Warum hat der Gesetzgeber den Tierschutz besonders hervorgehoben? Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Eine Tierquälerei in Sinne des Tierschutzgesetzes begeht also, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Als vernünftiger Grund gilt z.B. das fachgerechte Schlachten eines Rindes oder Schweins für den menschlichen Verzehr. Kein vernünftiger Grund ist es dagegen, ein Tier aus Abneigung, Bequemlichkeit, Langeweile, zum Abreagieren einer seelischen Spannung o.Ä. zu töten. In solchen Fällen ist auch die schmerzlose Tötung (z.B. mit vorheriger Betäubung) strafbar. Grundsätzlich kann man sich auch der Unterlassung schuldig machen. Ein Tierhalter macht sich z.B. der Unterlassung schuldig, wenn er sein Tier nicht füttert und es deshalb verhungert. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer besonderen Rechtspflicht, vom Tier Beeinträchtigungen abzuhalten. Diese sog. „Garantenpflicht“ (§ 13 StGB) haben Eigentümer, Tierhüter, die sich vertraglich um das Tier kümmern, und solche, die das Tier in eine Gefahrenlage gebracht haben, also der Autofahrer, der das Tier angefahren hat, muss es zum Tierarzt bringen.

Neben der ungerechtfertigten Tiertötung ahndet § 17 auch die schwere Tierquälerei, d.h. wenn einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt bzw. das Wohlbefinden des Tieres massiv beeinträchtigt wird. Die Beurteilung hängt jeweils vom Einzelfall ab (Schmerz- und Leidensfähigkeit eines Tieres, Umstände für die Leidzufügung u.a.).

Eine quälerische Misshandlung im Sinne von § 17 Nr. 2b TierSchG liegt vor, wenn der Täter einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Sofern die quälerische Misshandlung nicht vorsätzlich begangen wurde, kommt eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG in Betracht.

Und in wie vielen Fällen in der Vergangenheit war es der liebe Hund, der durch lautes Bellen die Familie aus dem Schlaf weckte und anzeigte, dass es brennt? Der hat doch dann auch ein paar Atemzüge aus der Sauerstoff-Flasche verdient!
«1 2  »
Kommentar hinzufügen
Benachrichtigen Sie mich, wenn es neue Kommentare gibt.
Sicherheitsabfrage: 2 + 8 = 

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.

zum Seitenanfang
KontaktRSS
Stumpf + Kossendey Verlag, 2013
Impressum