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Erweiterte Freistellung und Entgeltfortzahlung für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz

09.03.2017, 14:35 Uhr

Foto: BRK-Kreisverband Berchtesgadener Land

Bayern ändert gesetzliche Bestimmungen

Der Bayerische Landtag hat heute eine Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen, die am 1. April 2017 in Kraft treten wird. Darin wird geregelt, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen künftig im Einsatzfall von ihrer Arbeit bei Entgeltfortzahlung freigestellt werden. Dies soll unabhängig davon erfolgen, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um einen Massenanfall von Verletzten handelt. Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung von Menschen während eines Verkehrsstaus oder bei der Evakuierung nach einem Bombenfund übernehmen.

Voraussetzung dafür ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als Mitglieder von Schnell-Einsatz-Gruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. Damit seien sie im Einsatzfall den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt, wie das Innenministerium betont. Darüber hinaus soll die Staatsregierung prüfen, inwieweit auch für Fortbildungszeiten ehrenamtlicher Helfer des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes eine ausgewogene Regelung geschaffen werden kann.

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