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Funkstörung nicht zweifelsfrei nachgewiesen

09.10.2012, 10:03 Uhr

Foto: H. Scholl

Freispruch für ehem. Rettungswachenleiter

Gestern wurde der ehemalige Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg vom Oberlandesgericht Koblenz endgültig vom Vorwurf der Funkstörung freigesprochen. Das Gericht bestätigte damit den Freispruch der Zweiten Strafkammer des Landgerichtes Trier vom 3. Mai 2011, der im damaligen Revisionsverfahren ergangen war. In seiner Begründung führte des Oberlandesgericht Koblenz aus, dass die Funkstörungen und das Motiv nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten. Dem Rettungsassistenten war vorgeworfen worden, den BOS-Funk auf dem Kanal 408 GU der Integrierten Leitstelle (ILS) Trier gestört und damit den Einsatz des grenzüberschreitend eingesetzten RTH „Air Rescue 3“ der Luxemburg Air Rescue (LAR) gestört zu haben.

Bereits kurze Zeit nach der Indienststellung des RTH kam es im Jahre 2005 und in der ersten Jahreshälfte 2006 zu den genannten Funkstörungen, die nach längeren Ermittlungen der Rettungswache Saarburg und in einigen Fällen dem nun endgültig freigesprochenen Rettungsassistenten unterstellt wurden (RETTUNGSDIENST berichtete mehrfach). Als Motiv für die vermeintlichen Funkstörungen hatte die Staatsanwaltschaft Trier damals Rache gegenüber der LAR vermutet, bei der der Mann in früherer Zeit bis zu seiner Entlassung nebenberuflich als Luftrettungsassistent tätig war. (Scholl)

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