Noch bis zum 22. Februar 2012 kann, wer es für richtig hält, eine Petition beim Deutschen Bundestag mitzeichnen, die zum Ziel hat, den nächtlichen Einsatz von Martinshörnern per Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuschränken. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr soll die Lautstärke auf 80 dB (A) begrenzt werden. Dafür soll § 55 Abs. 3 StVZO ergänzt werden.
In der Begründung der von einem Martin Weiland eingereichten Petition heißt es: „Die gesundheitliche Schädigung durch Schallzeichen (Martinshörner) von Einsatzfahrzeugen darf nicht länger hingenommen werden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die längst überfällige gesetzliche Änderung herbeizuführen. Die vorgeschlagene Begrenzung der Lautstärke auf 105 dB (A) tagsüber und 80 db (A) nachts, jeweils gemessen in 7 m Entfernung, sichert ausreichend die Durchsetzung der Vorfahrt für Einsatzfahrzeuge. Unter Abwägung der Rechtsgüter ist es nicht vertretbar, dass Einsatzfahrzeuge die Gesundheit von Menschen erheblich schädigen.“ Die Kommentarfunktion der Petitionsseite wird bereits ausgiebig genutzt.


Kommentare
Der Einsatz von Martinshorn und Blaulicht dient der Sicherheit der Besatzung der Einsatzfahrzeuge und soll andere Verkehrsteilnehmer auf die Einsatzfahrzeuge aufmerksam machen. Eine Gesetzesänderung zur Einschränkung zum Einsatz von Martinshorn halte ich für völligen Blödsinn und sinnbefreit.
Lieber Herr Weiland, Sie schlafen wieder ein, während andere ein Leben retten. Darüber sollten Sie sich Gedanken machen und nicht so einen Schrott verursachen.
Michael Maxam
Ich glaube, da geht es wieder mal primär um die Störung der Nachtruhe durch Einsatzfahrzeuge. Anders kann ich mir die Beschränkung auf 80 dB(A) in der Nacht nicht erklären!
Ich hab extra schon auf den Kalender geguckt, ist aber der 1.2., nicht der 1.4.!
LG, Chris
Die Kollegen sind schon reichlich kulant, nachts auf freier Straße auf ihr Horn zu verzichten, obwohl dies eigentlich die gesamte Fahrt über laufen muss, um Sonder- und Wegerechte zu signalisieren.
Dann appeliere ich an alle aktiven "Einsatzfahrer", dem gesetzestreuen Mitbürger Martin Weiland Genüge zu tun und diese Vorschrift zu befolgen: "Jede Einsatzfahrt mit Horn", damit er auch merkt, wie oft wir bisher darauf verzichtet haben und an unsere schlafenden Mitbürger gedacht haben.
LG, Pascal Assenmacher
Wer denkt eigentlich daran, dass bei einem Unfall dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges immer eine Teilschuld trifft. Da ja die arroganten egoistischen Deutschen sowieso schon so intolerant sind, wird es dann vermehrt zu Unfällen kommen. An die immer kürzeren Hilfsfristen will ich gar nicht denken. Immer schneller zum Einsatzort, aber schön leise.
Mal drüber nachdenken, Herr Weiland, oder ein Hobby suchen. Dann kannst Du deinen vollen Tatendrang dort einbringen.
MfG
Das Jammern in dieser Gesellschaft ist wieder gewachsen und vielleicht gehört auch Hr. Weiland auch zu denjenigen Personen, die wiedereimal den RD rufen, weil sie Nachts schlecht geträumt haben. Dann können wir nicht schnell genug sein ...