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Keine Frist für Rettungshelfer, um Rettungssanitäter zu werden

28.11.2016, 09:02 Uhr

Foto: K. von Frieling

DRK in Baden-Württemberg weicht von Bund-Länder-Empfehlung ab

Wer Rettungssanitäter werden will, der musste bisher seine Ausbildung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der Rettungshelfer-Qualifikation abschließen. Diese Regelung beruht auf einer Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses, der von den zuständigen Länderministerien übernommen wurde. Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg will dieser Empfehlung nun nicht mehr folgen. Er hat seine Schulen angewiesen, die zeitliche Begrenzung für die Weiterqualifizierung nicht mehr anzuwenden.

Wie der Landesverband auf RETTUNGSDIENST-Anfrage mitteilte, versteht sich diese Neuerung in erster Linie als Angebot an Rettungshelfer, die schon seit längerem in der Praxis stehen. Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden, sich zum Rettungssanitäter zu qualifizieren, auch wenn die 2-Jahres-Frist bereits überschritten ist. Diese Möglichkeit sei nicht für Quereinsteiger gedacht, auch Abstriche bei Ausbildung und Prüfung werde es nicht geben. (POG)

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